Elektro HEYHALL prüft nach ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bis -63 unter Berücksichtigung der neuen ÖVE/ÖNORM E 8101 Teil 6 (Erscheinungsjahr 2019). Der Schutz von Mensch und Eigentum zählt für uns zu den wichtigsten Aufgaben, wodurch die Einhaltung dieser Vorschriften unabdingbar ist.
Bevor eine elektrische Anlage in Betrieb geht: Es muss vor der Inbetriebnahme festgestellt und nachgewiesen werden, dass Sie die Anforderungen der jeweils zutreffenden technischen Bestimmungen erfüllt.
Eine außerordentliche Prüfung ist notwendig, wenn kein geführtes Anlagenbuch bzw. in weiterem Sinne kein Prüfbericht vorliegt oder wesentliche Änderungen oder Erweiterungen durchgeführt wurden.
Die Bestimmung der Häufigkeit „Wiederkehrender Prüfungen“ ist von der Art der Anlage, der Benutzungs- und Betriebsart, sowie der Wartungsintensität und den äußeren Einflüssen auf die Anlage abhängig und kann durch die zuständige Behörde festgelegt werden. Die Elektroschutzverordnung sieht Prüfintervalle von 5 Jahren vor. Die ÖVE/ÖNORM E 8101:2019-01-01 sieht „Wiederkehrende Prüfungen“ für Wohnungen oder Büros längstens alle 10 Jahre vor.
Gewerbebetrieb für Elektrotechnik
Adresse: 1160 Wien – Wattgasse 9-11